Besser keinen Biosprit E10 für Rasenmäher und Motorsäge

Rasenmähen klappt auf mit Biosprit, ab es ist Vorsicht geboten.
Rasenmähen mit Biosprit? Es ist Vorsicht geboten.

Wer seinen Rasenmäher, Laubbläser oder seine Motorsäge mit dem neuen Biokraftstoff E10 betankt, sollte vorsichtig sein, rät Hansgünter Gembries von Kommunal- und Motorgeräte in Isernhagen bei Hannover. Im schlimmsten Fall muss das Gerät ansonsten verschrottet werden.

Die Herstellern von Kleingeräten mit Vier-Takt-Motoren wie Rasenmähern haben den neuen Sprit mit Bio-Ethanol zwar freigegeben. „Aber die Lagerfähigkeit beträgt maximal drei Monate”, warnt Gembries.

Bei längerer Lagerung entstehen chemische Reaktionen und die kann den Motor im schlimmsten Fall zerstören. Denn durch die Beimischung von Bio-Ethanol werde der Alterungsprozess beschleunigt und der Kraftstoff verliert Zündwilligkeit, heißt es von Wolf-Gartengeräte. „Wir empfehlen daher bei längerer Lagerung des Kraftstoffes die Verwendung eines Kraftstoffstabilisators“, so Michael Wicke, von Wolf-Garten.
Motorsägen und Laubbläser laufen häufig mit Zwei-Takt-Motoren, bei denen das Benzin mit Öl versetzt ist. „Weltmarktführer Stihl hat das E-10-Benzin für seine Geräte frei gegeben, allerdings darf es nur maximal 30 Tage im Gerät bleiben”, erklärt Gembries. Bei anderen Geräten sollte man sich an den Hersteller wenden.

Eine weitere Möglichkeit ist, Super-Benzin zu verwenden. „Aber auch da würde ich den Treibstoff nie länger als ein halbes Jahr im Gerät lassen”, so der Fachmann. Als Alternative gibt es vollsynthetische Kraftstoffe, die allerdings nicht für jeden Motor verwendet werden können. Dieser hat dann eine Lagerfähigkeit von zwei Jahren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert